Schadengutachten werden sowohl im Haftpflicht- als auch im Kaskofall benötigt.



Die Regulierung von Haftpflichtschäden fußt auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, für Kaskoschäden gilt das Vertragsrecht. Hier hat die Versicherung im Allgemeinen Weisungsbefugnis.
Im Haftpflichtfall sind Sie der Geschädigte, eine andere Person hat den Schaden verursacht. Sie als Geschädigter sind Herr des Verfahrens. Sie bestimmen, was passiert. Es ist Ihre Entscheidung, ob sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug direkt mit der Versicherung regulieren oder sich an einem Rechtsanwalt wenden, der Ihre Interessen vertritt.
Das Gleiche gilt für die Beauftragung eines Sachverständigen. Sie können einen von der regulierenden Versicherung beauftragten Sachverständigen akzeptieren, oder Sie entscheiden sich für einen freien und unabhängigen Sachverständigen, der keiner Seite verpflichtet ist.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die Ihnen auf Grund des Haftpflichtschadens entstehen, ersetzt werden müssen. Dies ist der Fall, solange Sie keine Mitschuld an dem Unfall haben. Bei einer Mitschuld wird der Schaden Quotiert, d.h., Ihnen werden die anteiligen Kosten prozentual in Höhe der Mitschuld des Gegners erstattet.
Beispiel: Bekommt der Unfallgegner 70% der Schuld, werden Ihnen auch 70% der Kosten erstattet.
Bei einem Haftpflichtschaden werden von uns in einem Gutachten folgende Werte festgestellt:
- Reparaturkosten
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert
- Wiederbeschaffungsdauer
- Restwert
- ggf. merkantile Wertminderung
- ggf. Wertverbesserung
Außerdem wird durch den Sachverständigen über die Reparaturkostenkalkulation der Reparaturweg vorgegeben.
Wenn Sie Fragen haben, oder sich unsicher sind, ob Sie einen freien und unabhängigen Sachverständigen beauftragen können, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
Telefon: 04823-92750
Email: ibb[at]1st-ibb.de
Anschrift
ibb – Ing.-Büro Bernerdi
Hinter Neuendorf 11
25554 Neuendorf-Sachsenbande